Vorbereitungsverfahren Eheschliessung
Zuständigkeit
Das Zivilstandsamt Dübendorf ist zuständig für Vorverfahren von Paaren, wovon mindestens eine Person im Zivilstandskreis Dübendorf wohnhaft ist. Sollte sich Ihr Wohnsitz nicht im Zivilstandskreis Dübendorf befinden, wenden Sie sich an das zuständige Zivilstandsamt Ihres Wohnortes. Beachten Sie, dass bei Wohnsitz im Ausland das Vorverfahren bei der Schweizer Vertretung einzuleiten ist. Wenn Sie von auswärts Interesse an einer Trauung im Kreis Dübendorf haben, freuen wir uns, Sie in einem unserer Traulokale Willkommen zu heissen.
Einleitung sowie notwendige Dokumente
Um das Verfahren einzuleiten, ist online das Gesuch um Vorbereitung der Eheschliessung (frühestens 3 Monate vor dem Trautermin) auszufüllen. Die Verlobten müssen mindestens 18 Jahre alt und urteilsfähig sein. Sollten Sie die Schweizer Staatsbürgerschaft nicht besitzen, werden in der Regel Dokumente für die Erfassung Ihrer Personendaten benötigt. Da die Beschaffung solcher Dokumente einige Zeit in Anspruch nehmen kann, empfehlen wir Ihnen, sich frühzeitig zu informieren. Sie können für Ihre Anfrage gerne das Kontaktformular verwenden. Sie erhalten dann von uns eine entsprechende Liste zugestellt. Ebenfalls haben ausländische Staatsangehörige ihren Rechtmässigen Aufenthalt in der Schweiz zu belegen. Das Zivilstandsamt hält sich vor, einem Verdacht einer rechtmissbräuchlichen Ehe nachzugehen.
Abschluss
Sobald das Gesuch bearbeitet wurde, erhalten Sie eine schriftliche Einladung für den Abschluss des Verfahrens. Dazu ist ein Termin für eine persönliche Vorsprache zu zweit notwendig. Sie können anlässlich des Vorbereitungsverfahrens oder im Voraus online einen Trautermin reservieren. Beachten Sie dazu unser Trauangebot. Wenn sie in einem anderen Zivilstandsamt einen Termin reserviert haben, erhalten Sie bei einem positiven Abschluss die notwendige Trauungsermächtigung ausgehändigt. Beachten Sie, dass das Vorbereitungsverfahren eine Gültigkeit von 3 Monaten hat.
Sollten Sie im Ausland heiraten wollen und benötigen Sie dafür ein Ehefähigkeitszeugnis, ist grundsätzlich ebenfalls das Vorverfahren einzuleiten. Das Dokument ist nach positivem Abschluss 6 Monate gültig. Genauere Auskünfte erhalten Sie gerne telefonisch.
Namensführung
Die Eheschliessung hat keinen Einfluss auf die Namensführung. Sie können jedoch erklären, dass sie einen gemeinsamen Familiennamen führen wollen. Als gemeinsamer Familiennamen ist der Ledignamen einer der Brautleute zu wählen. Ein Familienname aus einer früheren Ehe kann nicht weitergegeben werden.
Entscheiden Sie sich für einen gemeinsamen Familiennamen, so gilt dieser Familienname auch für die gemeinsamen Kinder. Behält jeder bei der Trauung seinen Familiennamen, muss das Brautpaar eine Namensbestimmung für die gemeinsamen Kinder abgeben. Die Kinder können nur den Ledignamen der Mutter oder des Vaters erhalten. In bestimmten Fällen kann das Brautpaar auch von einer Namensbestimmung für die gemeinsamen Kinder befreit werden.
Besitzen Sie das Schweizer Bürgerrecht nicht, können Sie die Namensführung nach Ihrem Heimatrecht wählen. Notieren Sie die gewünschte Namensführung im Kontaktormular. Wir prüfen dies innerhalb unser Möglichkeiten; behalten uns aber vor, eine entsprechende Bestätigung Ihres Heimatlandes zu verlangen.
Für weitere Fragen, verweisen wir Sie auf das Merkblatt des Bundes.
Kosten
Prüfung Gesuch, beide Personen | Fr. 150 |
Prüfung Gesuch, mit Beteiligung Schweizer Vertretung | Fr. 125 |
Prüfung Gesuch, schriftlich mit kompletter Bearbeitung durch Schweizer Vertretung | Fr. 100 |
Allfällige Bestätigungen im Laufe des Verfahrens für Amtsstellen | Fr. 30/Dokument |
Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses | Fr. 30 |
Allfällige Aktenprüfung von ausländischen Akten | Fr. 75/halbe Stunde |
Als allfällige dolmetschende Person, werden lediglich beim Obergericht eingetragene Dolmetscher/innen akzeptiert. Diese/r ist durch Sie beim Ehevorbereitungstermin zu bezahlen. Die Kosten für die Übersetzung inkl. Anreise belaufen sich auf Fr. 165.00. Jede weitere angebrochene Stunde wird mit Fr. 90.00 verrechnet.
Die Gebühren des Zivilstandsamtes richten sich nach der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen.
Gleichgeschlechtliche Ehe
Ab 1. Juli 2022 ist es in der Schweiz möglich, eine gleichgeschlechtliche Ehe einzugehen. Sollten Sie bereits in einer Eingetragenen Partnerschaft registriert sein, haben Sie die Möglichkeit einander zu heiraten oder eine Umwandlung zu beantragen. Die Namensführung kann bei einer regulären Eheschliessung neu bestimmt werden; bei der Umwandlung hingegen nicht. Unklar ist jedoch, ob die Rechtswirkungen einer Umwandlung, d.h. die Anrechnung der Partnerschaftsjahre, auch für die Eheschliessung gelten. Diesbezüglich kann aufgrund mangelnder Informationen des Bundes momentan keine Auskunft erteilt werden. Es gibt auch die Möglichkeit, dass Sie sich vorgängig bei der Namensänderungsbehörde über eine Namensänderung informieren.
Zugehörige Objekte
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Gesuch_um_Vorbereitung_der_Eheschliessung.pdf (PDF, 122.67 kB) | Download | 0 | Gesuch_um_Vorbereitung_der_Eheschliessung.pdf |
Name | Telefon | Kontakt |
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Zivilstands- und Bestattungsamt | +41 44 801 83 30 | Kontaktformular |