Todesfall
Örtlichkeit
Der Tod einer Person muss dem Zivilstandsamt des Todesortes angemeldet werden.
Meldepflicht
Die Anmeldung hat innert 2 Tagen zu erfolgen. Zu spät ergangene Anmeldungen sind der Aufsichtsbehörde zu melden. Wird der Todesfall später als 30 Tage gemeldet, ist für die Beurkundung eine Verfügung des Gemeindeamtes notwendig.
Zuständig für die Todesanmeldung
Verstarb die Person in einer Institution, ist diese zuständig für die Anmeldung des Todesfalles. Ansonsten sind es die Angehörigen. Sie dürfen sich direkt an das Zivilstandsamt Dübendorf wenden und telefonisch einen Termin vereinbaren. War die Person in einer Kreisgemeinde wohnhaft, kann die Anmeldung auch über das jeweilige Bestattungsamt erfolgen. Diese leiten die Unterlagen weiter. Ist die Polizei involviert und handelt es sich nicht um einen natürlichen Todesfall, ist die Polizei zur Anzeige verpflichtet.
Notwendige Dokumente
- bei Eintritt des Todes zu Hause: Original der Ärztlichen Todesbescheinigung
- falls vorhanden: Familienbüchlein/Familienausweis für den Nachtrag des Todesfalles
- bei ausländischen Staatsangehörigen: Wir werden Sie individuell informieren
Bestattung
Wenden Sie sich für die Organisation der Bestattung an das Bestattungsamt der letzten Wohngemeinde der verstorbenen Person. Handelt es sich dabei um Dübendorf, verweisen wir hier auf unser Bestattungsamt.
Todesurkunde
Diese können Sie, bei Todesort im Zivilstandskreis Dübendorf, direkt hier bestellen.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Zivilstands- und Bestattungsamt | +41 44 801 83 30 | Kontaktformular |