Geschlechts- und Namensänderung
Neu ab 01. Januar 2022
Jede Person, die innerlich fest davon überzeugt ist, nicht dem im Personenstandsregister eingetragenen Geschlecht zuzugehören, kann gegenüber dem Zivilstandsamt erklären, dass sie den Eintrag ändern lassen will. Die erklärende Person kann gleichzeitig einen oder mehrere neue Vornamen in das Personenstandsregister eintragen lassen. Die Erklärung hat keine Auswirkungen auf familienrechtliche Verhältnisse. Allenfalls ist zusätzlich die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
Gerne dürfen Sie sich für weitere Informationen oder eine Terminvereinbarung telefonisch beim Zivilstandsamt melden.
Beratungen über weitergehende Wirkungen kann das Zivilstandsamt nicht anbieten. Als Hinweis kann folgender Link dienen: https://www.tgns.ch/de/information/rechtliches/#Delta
Kosten
Erklärung | Fr. 75 |
Bestätigung | Fr. 30 |
Als allfällige dolmetschende Person, werden lediglich beim Obergericht eingetragene Dolmetscher/innen akzeptiert. Diese/r ist durch Sie an der Trauung zu bezahlen. Die Kosten für die Übersetzung einer Trauung inkl. Anreise belaufen sich auf Fr. 300.00.
Die Gebühren des Zivilstandsamtes richten sich nach der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Zivilstands- und Bestattungsamt | +41 44 801 83 30 | Kontaktformular |