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Stadthaus Dübendorf

Usterstrasse 2
8600 Dübendorf

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Öffnungszeiten

  • Mo: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
  • Di: 13.30 - 19.00
  • Mi: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
  • Do: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
  • Fr: 07.00 - 14.00

Inhalt

Geschlechts- und Namensänderung

Neu ab 01. Januar 2022

Jede Person, die innerlich fest davon überzeugt ist, nicht dem im Personenstandsregister eingetragenen Geschlecht zuzugehören, kann gegenüber dem Zivilstandsamt erklären, dass sie den Eintrag ändern lassen will. Die erklärende Person kann gleichzeitig einen oder mehrere neue Vornamen in das Personenstandsregister eintragen lassen. Die Erklärung hat keine Auswirkungen auf familienrechtliche Verhältnisse. Allenfalls ist zusätzlich die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.

Gerne dürfen Sie sich für weitere Informationen oder eine Terminvereinbarung telefonisch beim Zivilstandsamt melden.

Beratungen über weitergehende Wirkungen kann das Zivilstandsamt nicht anbieten. Als Hinweis kann folgender Link dienen: https://www.tgns.ch/de/information/rechtliches/#Delta

Kosten

Erklärung Fr. 75
Bestätigung Fr. 30

 

Als allfällige dolmetschende Person, werden lediglich beim Obergericht eingetragene Dolmetscher/innen akzeptiert. Diese/r ist durch Sie an der Trauung zu bezahlen. Die Kosten für die Übersetzung einer Trauung inkl. Anreise belaufen sich auf Fr. 300.00.

Die Gebühren des Zivilstandsamtes richten sich  nach der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen.

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