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Stadthaus Dübendorf

Usterstrasse 2
8600 Dübendorf

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Öffnungszeiten

  • Mo: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
  • Di: 13.30 - 19.00
  • Mi: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
  • Do: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
  • Fr: 07.00 - 14.00

Inhalt

Ortsplanungsrevision

Die Stadt Dübendorf führt in den Jahren 2019-2024 eine Gesamtrevision ihrer Ortsplanung durch. In der ersten Phase werden die einzelnen Quartiere analysiert und ein räumliches Entwicklungskonzept (REK) erarbeitet, das die räumlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen abbildet. Basierend auf diesem werden in der nachfolgenden Phase die kommunalen Planungsinstrumente (Kommunaler Richtplan, Bau- und Zonenordnung) überprüft und an die veränderten übergeordneten Vorgaben (Planungs- und Baugesetz, Kantonaler und Regionaler Richtplan) angepasst. Der Prozess hat zum Ziel, langfristig eine hohe Wohn- und Lebensqualität für die Stadt Dübendorf zu schaffen und wird jeweils im Abstand von rund 15 Jahren durchgeführt.

Die Gesamtverantwortung liegt beim Stadtrat. Für die Prozessbegleitung ist die Stabstelle Stadtplanung als Teil der Stadtverwaltung zuständig. Zum Kontaktformular Stadtplanung

Die wichtigsten Fragen zur Ortsplanungsrevision werden in einer Zusammenstellung der FAQ (Frequently Asked Questions) beantwortet: Link zu den FAQ

Auf dieser Seite wird chronologisch und laufend über den Fortschritt der Gesamtrevision informiert:

05.11.2021/10.12.2021: Der Stadtrat hat die inhaltliche Stossrichtung der gesamtrevidierten kommunalen Richtpläne sowie der gesamtrevidierten Bau- und Zonenordnung festgelegt und für die öffentliche Auflage und Anhörung verabschiedet. Die Dokumente sind öffentlich zugänglich.

Dokumente Richt-/Nutzungsplanung, Stand öff. Auflage (10.12.2021)

Medienmitteilung des Stadtrates

27.11.2020: Der Stadtrat veröffentlicht den Entwurf des Räumlichen Entwicklungskonzepts (REK) Dübendorf. Das Konzept zeigt auf, wie sich die Stadt in den nächsten 20 Jahren entwickeln soll. Es definiert u.a. die Entwicklungsschwerpunkte, wichtige Freiraumgebiete und -achsen sowie die beabsichtigte Veränderung der Baustruktur und bauliche Verdichtung auf Quartiersebene. Der Stadtrat lädt die Bevölkerung ein, sich im Rahmen eines Online-Fragebogens zu den vorliegenden Stossrichtungen und Konzeptbestandteilen zu äussern.

Medienmitteilung des Stadtrates

Video: Hochbauvorstand Dominic Müller informiert zum REK Dübendorf

Video: Erklärungen zum Inhalt des REK Dübendorf

REK Dübendorf: Bericht

REK Dübendorf: Plan

06.03.2020: Der Stadtrat informiert über die wichtigsten Ergebnisse der Bevölkerungsumfrage, an welcher 456 Personen teilgenommen haben. Die allgemeine Zufriedenheit ist in Dübendorf sehr hoch, die Nähe zur Stadt Zürich, die zentrale Lage, eine gute ÖV-Anbindung und die Nähe zur Natur werden am meisten geschätzt. Sorgen bereiten hohe Bautätigkeit, die Verkehrslage und Sicherheitsfragen. Die Ergebnisse der Online-Umfrage fliessen in die Analyse der Revision ein und helfen die Stossrichtungen der räumlichen Entwicklung von Dübendorf zu bestimmen.

Medienmitteilung des Stadtrats

25.10.2019: Der Stadtrat informiert über den Beginn der Ortsplanungsrevision und über die Durchführung einer Bevölkerungsumfrage, in welcher über 2'000 Einwohnerinnen und Einwohner Dübendorfs befragt werden, was ihnen am Stadtraum Dübendorf gefällt und was optimiert werden könnte. Die Resultate fliessen in die Analyse ein, welche die erste Phase zur Gesamtrevision der Ortsplanung bildet.

16.05.2019: Der Stadtrat beauftragt das Planerteam ewp AG Effretikon, CONT-S GmbH, SKK Landschaftsarchitekten AG und gfs-zürich, Markt- und Sozialforschung AG mit den Arbeiten zur Durchführung der Gesamtrevision.

 

Orts- und Gebietsplanung

Mit den laufenden Planungsarbeiten werden die Voraussetzungen geschaffen, dass die Entwicklungsgebiete in der Stadt Dübendorf und ihrer näheren Umgebung zukunftsweisend genutzt und bebau…

Mit den laufenden Planungsarbeiten werden die Voraussetzungen geschaffen, dass die Entwicklungsgebiete in der Stadt Dübendorf und ihrer näheren Umgebung zukunftsweisend genutzt und bebaut werden können.

Richtplanung
Die kommunale Richtplanung umschreibt die Planungsziele für Dübendorf. Sie bildet die Grundlage für die Nutzungsplanung (Zonenplan und Bauordnung). Die Inhalte sind für die Behörden verbindlich und müssen bei Planungen und Bauvorhaben berücksichtigt werden. Die kommunale Richtplanung stützt sich auf die Vorgaben des kantonalen und regionalen Richtplans.

In Dübendorf bestehen folgende Teilrichtpläne:


Bau- und Zonenordnung inkl. Verordnung über die Fahrzeugabstellplätze
Die Bau- und Zonenordnung bilden die rechtliche Grundlage für Planungs- und Bauvorhaben in Dübendorf. Die Inhalte sind für die Grundeigentümer verbindlich. Ergänzende und übergeordnete bau- und planungsrechtliche Bestimmungen sind im Planungs- und Baugesetz des Kantons Zürich (PBG) geregelt.

Zusätzlich bestehen folgende - gleichsam grundeigentümerverbindliche - Ergänzungspläne, welche über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB) einsehbar sind:

Besteht ein anspruchsvoller Projektierungsbedarf oder kann eine Baubewilligung aufgrund der gültigen Bau- und Zonenordnung nicht ohne weiteres in Aussicht gestellt werden, stehen den Grundeigentümern und Bauherrschaften nach Planungs- und Baugesetz (PBG) entsprechende Instrumente zur Verfügung, damit das entsprechende Gebiet zur Baureife gelangen kann:

Sonderbauvorschriften und Gestaltungspläne ($79-87 PBG)
Mit Gestaltungsplänen können für bestimmt umgrenzte Gebiete Zahl, Lage, äussere Abmessungen sowie die Nutzweise und Zweckbestimmung der Bauten festgelegt werden. Dabei darf von der Grundordnung (Bau- und Zonenordnung) geringfügig abgewichen werden. Es wird unterschieden zwischen öfffentlichen Gestaltungsplänen, die von der Gemeinde selber festgesetzt werden, und private Gestaltungspläne mit öffentlich-rechtlicher Wirkung, die von den Grundeigentümern aufgestellt werden. Parallel zum Gestaltungsplan können Sonderbauvorschriften erlassen werden, die ebenfalls von der Grundordnung abweichen dürfen.

Sonderbauvorschriften und öffentliche Gestaltungspläne bedürfen der Zustimmung von Stadtrat und Gemeinderat und allenfalls der Bevölkerung (Urnenabstimmung). Private Gestaltungspläne bedürfen der Zustimmung des Stadtrats und zusätzlich des Gemeinderats, sofern sie von der Grundordnung abweichen. Sämtliche Genehmigungen sind öffentlich bekannt zu machen und aufzulegen.
In einigen Gebieten der Stadt Dübendorf besteht eine Gestaltungsplanpflicht. Diese Gebiete sind im Zonenplan festgelegt.

Sonderbauvorschriften und Gestaltungspläne sind im ÖREB-Kataster einsehbar.

Quartierplan ($123-177 PBG)
Ein Quartierplan wird grundsätzlich für Gebiete mit mangelnder Baureife erstellt, welche innerhalb einer Bauzone liegen, aber noch nicht genügend erschlossen sind. Für solche Gebiete regelt der Quartierplan die Feinerschliessung wie z.B. Strassen, Kanalisation, Wasserversorgung und gemeinschaftliche Ausstattungen. Daneben wird die Parzellierung auf die Nutzungsart und die Erschliessung abgestimmt.

Die Einleitung und Durchführung eines Quartierplanverfahrens ist ein aufwändiger Prozess, bei dem sämtliche Grundeigentümer des beplanten Gebiets an 2 Versammlungen einbezogen werden müssen. Nach beiden Versammlungen wird der Quartierplanentwurf überarbeitet und öffentlich aufgelegt, wobei während der 1. Auflage Änderungsbegehren gestellt werden können. Schliesslich muss der bereinigte Entwurf von Stadtrat und Gemeinderat festgesetzt und von der kantonalen Baudirektion genehmigt werden.


Überkommunale bzw. regionale Gebietsplanung
Da sich zahlreiche raumplanerische Problemstellungen zunehmend nur noch im überörtlichen Kontext lösen lassen, steigt die Bedeutung der regionalen Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden und den übergeordneten Planungsinstanzen.


Informationen zu aktuellen Planungen und konkreten Vorhaben:
Stadtentwicklung Dübendorf

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