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Stadthaus Dübendorf

Usterstrasse 2
8600 Dübendorf

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Öffnungszeiten

  • Mo: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
  • Di: 13.30 - 19.00
  • Mi: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
  • Do: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
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Inhalt

Kommunale Denkmalpflege

Die Stadt Dübendorf beschäftigt sich intensiv mit der Pflege ihres historisch baulichen Erbes. Denkmäler sind bedeutungsvoll für den Charakter und die Identität des Ortes. Sie dienen zur Identifikation und tragen zur Ausbildung vom Zugehörigkeits- und Heimatgefühl bei. Durch die Zeitzeugen verschiedener Epochen wird die Geschichte gegenwärtig sichtbar und materiell erfahrbar. Das hilft den Anwohner: innen, sich an die Geschichte Dübendorfs zu erinnern und die dazugehörige soziale, wirtschaftliche, technische und architektonische Entwicklung nachzuvollziehen.

Auf Grundlage des Planungs- und Baugesetzes (PGB §203-§217 700.1_7.9.75_124.fm (zh.ch)) haben Kantone und Gemeinden den Auftrag, den fachgerechten Schutz und Pflege von Baudenkmälern sicherzustellen. Dazu wurden sogenannte Inventare über die schutzwürdigen Gebäude erstellt. Diese stellen sicher, dass bei späteren Entwicklungsprozessen die verschiedenen öffentlichen und privaten Interessen frühzeitig aufeinander abgestimmt werden können.

Je nach Bedeutung des Objektes wurde es entweder in das kommunale, regionale oder kantonale Inventar aufgenommen. Ist das Denkmal in erster Linie für eine Gemeinde von hoher Bedeutung, kommt es in das kommunale Inventar. Das Inventar " Inventar der schutzwürdigen Kulturobjekte" der Stadt Dübendorf wurde 1983 erstellt und umfasst mehr als 200 Einzelobjekte.

Hier können Sie überprüfen, ob Ihre Liegenschaft im kommunalen Inventar liegt (Themenkatalog-> Themen Planung-> Kulturobjekte): Dübendorf | geoweb (gossweiler.com).
Das überkommunale Inventar können Sie hier abrufen: GIS-Browser (zh.ch)

Planen Sie grössere Veränderungen an Ihrer inventarisierten Liegenschaft? Die Abteilung Stadtplanung, Fachstelle Denkmalpflege, steht gerne an Ihrer Seite!

Da eine im Inventar aufgeführte Liegenschaft erst als potenziell schützenswert eingestuft wird, muss eine fachliche Schutzabklärung von der Stadt Dübendorf durchgeführt werden. Auf Basis dieses detaillierten, objektiven und einzelfallbezogenen Verfahrens wird entschieden, ob das Objekt in Gänze oder in Teilen unter Schutz gestellt werden muss. Die Verfahrenskosten werden vollumfänglich von der Stadt Dübendorf übernommen.

Auch während des weiteren Prozesses bis zum Baurechtsentscheid bieten wir Ihnen eine denkmalpflegerische Begleitung an. Denn Veränderungen an einem unter Schutz stehenden Gebäude müssen einen schonenden Umgang finden und sorgfältig angegangen werden. Die historischen Qualitäten (Besonderheit, Bedeutung, Material) und das Erscheinungsbild des Denkmals sollen nicht wesentlich verändert werden.

Kontaktieren Sie uns frühzeitig, um gemeinsam Potenziale und Herausforderungen anzugehen.

 

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