Individuelle Prämienverbilligung
Personen mit Wohnsitz im Kanton Zürich in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben grundsätzlich Anspruch auf Prämienverbilligung.
Ab dem Jahr 2021 muss die Prämienverbilligung direkt bei der SVA Zürich beantragt werden. Sämtliche Informationen finden Sie auf der Homepage der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich (SVA):
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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