Veranlagung und Bezug der Staats- und Gemeindesteuern
Steuerbezug
Der definitive Steuerbezug erfolgt nach Einschätzung der Steuererklärung.
Die Steuern sind am 30. September fällig. Zahlungen bis zur Fälligkeit werden zu Gunsten, Steuernachzahlungen zu Lasten verzinst. Der Zinssatz beträgt 0,25% (vor 1.1.2020; 0.5%).
Trotz Ratenzahlungen oder Stundung der Steuern werden Zinsen berechnet. Der Verzugszinssatz beträgt nach der Zustellung der Schlussrechnung und Ablauf der 30-tägigen Zahlungsfrist 4.5% und wird separat in Rechnung gestellt.
Veranlagung / Einschätzung
Unter der Steuerveranlagung versteht man die Prüfung der eingereichten Steuererklärungen mitsamt aller eingereichten Unterlagen und die definitive Festsetzung von steuerbarem und satzbestimmendem Einkommen und Vermögen, sowie der Verrechnungssteuer.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Steuern | +41 44 801 69 99 | Kontaktformular |
Frage |
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Ändern sich die Einkünfte oder auch Abzüge im laufenden Jahr, haben Sie die Möglichkeit mit unserem Online-Dienst "Provisorische Steuerrechnung anpassen" eine angepasste Steuerrechnung anzufordern. |
Ja, die Steuererklärung ist in jedem Fall einzureichen. Wir empfehlen, auf Seite 4 der Steuererklärung unter Bemerkungen zu begründen, wie Sie Ihren Lebensunterhalt bestritten haben. |